Diamanten können ohne behördliche Meldepflicht erworben, besessen und verkauft werden.
Kapitalsicherung
Steuerfreie Erträge
Diamanten gelten (wie auch Edelmetalle) als steuerneutrale Anlage, da auf den Wertzuwachs weder Kapitalertragsteuer, Abgeltungssteuer noch Einkommensteuer anfallen.
Keine Kapitalertragsteuer
Auf den Wertzuwachs fallen weder Kapitalertragsteuer, Abgeltungssteuer noch Einkommensteuer an.
Steuerfreiheit in der Schweiz, Liechtenstein und Deutschland
Die Steuerfreiheit gilt für private Veräußerungsgeschäfte.
Private Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, zu denen auch Diamanten gehören, sind von der Steuer befreit oder nur dann der Steuer unterworfen, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.